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August 2022

Onlinezugangsgesetz (OZG) - Digitalisierung der Verwaltung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt darauf ab, zukünftige Interaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung schneller, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Dementsprechend schreibt das Gesetz vor, dass Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen Verwaltungsdienste in digitaler Form über Verwaltungsportale bereitstellen müssen. Es gilt als ein wahrer Meilenstein in der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. 

OZG Leistungen, Struktur und Digitalisierungsprogramme

Die Umsetzung des OZG erfolgt durch eine klare Strukturierung der Verwaltungsleistungen:

Die digitalen Verwaltungsleistungen sind in Lebenslagen (z. B. Geburt, Eheschließung) und Unternehmenslagen (z. B. Gewerbeanmeldung) sowie übergeordnete Themenbereiche gegliedert. Dies erleichtert eine gezielte und nutzerfreundliche Bereitstellung.

Dabei gibt es außerdem zwei Digitalisierungsprogramme:

 Digitalisierungsprogramm

 Zuständigkeit

 Ziel

 Digitalisierungsprogramm   Bund

 Regelungs- und   Vollzugskompetenz des Bundes

 Digitalisierung aller bundesweiten   Verwaltungsleistungen

 Digitalisierungsprogramm   F öderal

 Regelungs- und/oder   Vollzugskompetenz der Länder

 Umsetzung von Verwaltungsleistungen   d urch Bund und Länder

  • Bei dem „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz digitalisiert.
  • Bei dem „Digitalisierungsprogramm Föderal“ sind es die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz, die digitalisiert werden.

OZG Arbeitsteilung durch das Abteilungsland-Tandem

Das Abteilungsland-Tandem ist eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern für das Digitalisierungsprogramm „Föderal“. Federführende Länder erarbeiten Lösungen für die OZG-Leistungen und werden durch den federführenden Bundesressort unterstützt. Die Ergebnisse werden anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.

Digitale Lösungen für eine moderne Verwaltung gemäß OZG 

Die technische Umsetzung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die Akzeptanz und Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Daher spielen auch Faktoren wie Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und reibungslose Abläufe eine zentrale Rolle.

Um all diese Faktoren zu gewährleisten, haben wir eine webbasierte Software entwickelt, die speziell für Städte, Kommunen und Verwaltungsabteilungen, sowie viele andere Institutionen mit Räumen und Ressourcen geeignet ist. Diese Lösung ist nicht nur benutzerfreundlich und intuitiv, sondern erfüllt auch alle OZG-Vorgaben

  • Buchungsprozesse digitalisieren und Verwaltungsaufgaben effizienter gestalten
  • Ressourcen optimal verwalten - von Räumen bis zu Dienstleistungen
  • Nutzerfreundliche Self-Service-Portale für Bürger bereitstellen

Mit Locaboo können Sie die Entwicklung Ihrer digitalen Prozesse voranbringen, indem Sie ihre Buchungsprozesse digitalisieren und dadurch effizienter organisieren. Bei uns steht der Nutzer im Mittelpunkt!  Lassen Sie sich beraten und entdecken Sie, wie Locaboo Ihre Verwaltungsprozesse revolutionieren kann.

Quelle:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html

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