Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt darauf ab, zukünftige Interaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung schneller, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Dementsprechend schreibt das Gesetz vor, dass Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen Verwaltungsdienste in digitaler Form über Verwaltungsportale bereitstellen müssen. Es gilt als ein wahrer Meilenstein in der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland.
Die Umsetzung des OZG erfolgt durch eine klare Strukturierung der Verwaltungsleistungen:
Die digitalen Verwaltungsleistungen sind in Lebenslagen (z. B. Geburt, Eheschließung) und Unternehmenslagen (z. B. Gewerbeanmeldung) sowie übergeordnete Themenbereiche gegliedert. Dies erleichtert eine gezielte und nutzerfreundliche Bereitstellung.
Dabei gibt es außerdem zwei Digitalisierungsprogramme:
Das Abteilungsland-Tandem ist eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern für das Digitalisierungsprogramm „Föderal“. Federführende Länder erarbeiten Lösungen für die OZG-Leistungen und werden durch den federführenden Bundesressort unterstützt. Die Ergebnisse werden anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.
Die technische Umsetzung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist die Akzeptanz und Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Daher spielen auch Faktoren wie Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und reibungslose Abläufe eine zentrale Rolle.
Um all diese Faktoren zu gewährleisten, haben wir eine webbasierte Software entwickelt, die speziell für Städte, Kommunen und Verwaltungsabteilungen, sowie viele andere Institutionen mit Räumen und Ressourcen geeignet ist. Diese Lösung ist nicht nur benutzerfreundlich und intuitiv, sondern erfüllt auch alle OZG-Vorgaben.
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Quelle:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html