Umsatzsteuerrecht für Kommunen: Locaboo ist fit für §2b UStG

Veröffentlicht am
31
.
January 2022
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Lesen Sie unsere Datenschutzhinweise.

Ab 01.01.2023 gilt für Angebote der öffentlichen Hand der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Dieser besagt, dass alle von der Kommune erbrachten Leistungen der Besteuerung unterliegen, wenn diese im Wettbewerb mit Privaten am Markt angeboten werden.

Alle Vermietungen und Eintrittsgelder betroffen

Dies gilt somit auch für alle kommunal angebotenen Mietobjekte oder Eintrittsgelder, wie z.B. für Sportstätten, Veranstaltungsflächen oder sonstige Vermietobjekte.

Die Gesetzesänderung ist keinesfalls neu. Denn bereits im Jahre 2015 wurden neue Regelungen zum Umsatzsteuerrecht für 2017 beschlossen. Jedoch bekam die öffentliche Hand mit einer gesetzlichen Übergangsfrist bis Ende 2020 etwas mehr Zeit für die Umstellung - welche aufgrund von Corona bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.

Locaboo erfüllt bereits jetzt alle Anforderungen

Für Locaboo-Kunden ist die Gesetzesänderung keine große Herausforderung. Denn alle nötigen Voraussetzungen, um alle Anforderungen der Änderung im Umsatzsteuerrecht §2b UStG zu erfüllen, sind bereits im Standard-Umfang von Locaboo enthalten. Es ist keine Programm- oder Systemumstellung notwendig.

Bereits mit wenigen Einstellungen ist Ihr Locaboo Buchungssystem konform mit dem §2b UStG. Sie können alle USt.-Einstellungen vornehmen wann Sie möchten oder bequem zeitgesteuert alle Maßnahmen pünktlich in Kraft treten lassen.

Umsatzsteuer Einstellungen einfach und flexibel

Das Venue-Management-System Locaboo bietet Ihnen eine Vielzahl an Einstellungsmöglichkeiten, um Ihre Tarife und die damit verknüpften USt.-Regelungen nach Ihren Wünschen abzubilden:

  • Unterschiedliche USt.-Sätze für Ressourcen
  • Unterschiedliche USt.-Sätze für Kundengruppen, z.B. Vereine, Privatpersonen, Unternehmen, etc.
  • USt. nach Veranstaltungs-Art, falls es sich z.B. um gemeinnützige Veranstaltungen handelt
  • USt. pro Inventar/Service (auch pro Kundengruppe möglich)
  • Alle USt.-Sätze werden automatisch zugeordnet und abgerechnet
  • Selbst am letzten Schritt in der Abrechnung kann die USt. noch pro Position manuell angepasst werden

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer-Regelung? Sprechen Sie uns gerne und unverbindlich an.

Jetzt Belegungsplan
Vorlage kostenlos herunterladen!
Erhältlich im Excel Format oder als Google Sheet Vorlage.
Durch Absenden des Formulars bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch Locaboo zu den genannten Zwecken einverstanden bin. Im Falle einer Einwilligung kann ich meine Zustimmung hierzu jederzeit widerrufen.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Hier klicken um Sales zu kontaktieren.