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Trends im kommunalen Umfeld.

Warum das Onlinezugangsgesetz (OZG) für Bürgermeister essentiell ist

Gerade für Bürgermeister von Kommunen und Städten ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) von großer Bedeutung, um die Digitalisierung voranzutreiben. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger Ressourcen online zugänglich und buchbar zu machen. Verwaltungsleistungen sollen somit digital beantragt und abgewickelt werden können.
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Welches Tool sich für eine transparente kommunale Ressourcenverwaltung am besten eignet, erfahren Sie hier

Oft wird die kommunale Ressourcenverwaltung über die Softwarelösungen Outlook oder Excel verwaltet. In einigen kommunalen Verwaltungen ist auch noch der typische handschriftliche Zettel gebräuchlich. Wieso Excel, Outlook oder eine analoge Lösung beim Ressourcenmanagement zu Intransparenz führt👇🏼
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5 Gründe, wieso Transparenz in der kommunalen Ressourcenverwaltung wichtig ist

Transparenz in der Verwaltung ist von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der Kommunen. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, zu verstehen, wie ihre Stadt oder Gemeinde Ressourcen verwaltet und wie sie die Möglichkeit haben, die zu verwaltenden Ressourcen, wie Flächen und Räume zu nutzen.
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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz soll zukünftige Interaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung schneller und effizienter gestalten.
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Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet das Förderprogramm zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen in Zeiten von Corona.
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Mehrfach und Zwischennutzung.

So realisieren und organisieren Sie mit Mehrfach- oder Zwischennutzung eine nachhaltige Form für Ihre Räume, Sportflächen und sonstige Vermietobjekte.
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Smart Occupancy

So steigern Sie die Nutzungsdichte Ihrer Räume und Flächen - nachhaltig und kosteneffizient!
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Covid-19 Auflagen für öffentliche Einrichtungen

Auch innerhalb öffentlicher Gebäude gelten bestimmte Corona Auflagen.
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Die Senkung der Mehrwertsteuer – eine Hürde für Unternehmen

Zum 01.07.2020 wird die Mehrwertsteuer vorübergehend von 19 % auf 16 % gesenkt.
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